Schlimmer könnte ein Start in die Ferien für viele Urlauber und Familien wohl kaum aussehen! Ausgerechnet zum Start in die Sommerferien sind die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf mit dem Passagieraufkommen heillos überfordert.

Am Flughafen Köln/Bonn fehlt es an Personal für die Sicherheitskontrollen. Zeitweise war nur eine einzige Sicherheitsschleuse geöffnet. Da jedoch viele Flüge im Minutentakt abheben sollten bildeten sich Warteschlagen von hunderten Meter Länge. Teilweise war es schwierig überhaupt das Ende der Schlange zu finden, da diese sich bis in den Eingangsbereich des Terminals 2 hinzog. Urlauber mussten entsprechend einiges an Stress auf sich nehmen.

Das Problem des Personalmangels beschränkt sich aber nicht auf die Sicherheitskontrollen, denn auch am Check-In für die Kofferabgabe sind häufig nur wenige Schalter geöffnet, so dass sich lange Warteschlangen bilden.

Trotz früher Anreise und nur Handgepäck verpassten viele vor diesem Hintergrund ihre Flieger und damit den mitunter den gesamten Urlaub. Es sollen hunderte Passagiere ihre Flüge am Wochenende nicht mehr erreicht haben.

Einige Airlines entschieden ihre Flugzeuge deshalb warten zu lassen, um nicht mit halbleeren Maschinen starten zu müssen. Die entsprechenden Verzögerungen brachten dann jedoch den gesamten Ablauf am Flughafen in Verzug, was einen Rückstau auslöste, und zu Folgeproblemen führte.

Doch auch bei der Gepäckabfertigung hakte es. Bei der Abfertigung des Gepäcks mangelt es ebenso an Mitarbeitern. Hinzu kamen Störungen an der Gepäckförderanlage sowie ein Ausfall der Software für die Gepäckausgabe am Flughafen Düsseldorf.

Die Erklärungen der Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber überzeugen nicht: Die Tatsache, dass viel Personal, z.T. auch bedingt durch Corona, krankheitsbedingt ausgefallen sei, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um ein Chaos „mit Ansage“ handelt. Denn selbst ohne die ausgefallenen Mitarbeiter besteht eine strukturelle Unterbesetzung. Der Personalmangel an deutschen Flughäfen war schon vor der Pandemie ein Problem. Schon vor geraumer Zeit sei gewarnt worden, dass die Flughäfen auf die neue Reisewelle nach dem Ende der Pandemie nicht vorbereitet seien. Dies bewahrheitet sich nun leider, indem Urlauber auf massive Planungsmängel treffen.

Weil das Personal fehlt, kommt es nicht nur zu erheblichen Verzögerungen am Check-in und an den Sicherheitskontrollen - zahlreiche Flüge fallen ganz aus. Die Lufthansa hatte bereits einige Linienflüge eingestellt, und musste nun sogar nochmal korrigieren und über 3.000 weitere Flüge streichen. Nach Angaben der Lufthansa wird eine Normalisierung des Flugbetriebes in diesem Jahr gar nicht mehr für möglich gehalten, frühestens 2023 sei eine Besserung in Sicht.

Was nun?

Wenn ihre Flugreise noch bevorsteht, sollten Sie sich unbedingt frühzeitig informieren, ob ihr Flug überhaupt noch stattfindet, oder dieser ggf. kurzfristig abgesagt wurde. Planen Sie ferner lange Wartezeiten ein, und bereiten Sie ggf. einen „Plan B“ vor.

Wenn Sie ihren Flug bereits verpasst haben, ihr Flug kurzfristig storniert wurde, ihr Flug eine Verspätung von mehr als zwei Stunden hatte, sie einen Anschlussflug verpasst haben, ihr Gepäck verloren gegangen ist, oder nur mit Verzögerung geliefert wurde, dann sind sie nicht rechtlos.

Gleich ob Sie einen Pauschalurlaub gebucht haben, oder den Flug isoliert gebucht hatten - das deutsche und europäische Recht schützt Sie.

  • Bei der kurzfristigen Annullierung eines Fluges (d.h. weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum) kann man nicht nur die Erstattung der Flugkosten oder eine Ersatzbeförderung verlangen, sondern zusätzlich eine Ausgleichsleistung in Höhe von bis zu 600 Euro.
  • Bei einer erheblichen Verspätung (d.h. mehr als 2 Stunden) steht Passagieren eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Dies gilt natürlich auch für Pauschalreisende.
  • Wer seinen Flug wegen des Chaos an den Sicherheitskontrollen verpasst kann die Erstattung der Kosten des Flugtickets oder Erstattung der Kosten einer (auch teureren) Ersatzbeförderung verlangen. Kann ein Ersatzflug erst später erfolgen, können ggf. auch Kosten für Mahlzeiten und Getränke oder eine Unterkunft als Schadensersatz verlangt werden.
  • Wessen Gepäck verspätet oder gar nicht ankommt, kann den Schaden ersetzt verlangen, der ihm durch die Verspätung, Beschädigung oder den Verlust des Gepäckstücks entstanden ist. Darunter fallen z.B. die Kosten für den notwendigen/angemessenen Kauf von Ersatzkleidung und Toilettenartikeln. Der Ersatzanspruch kann bis zu 1.500 Euro pro Reisenden betragen. Häufig helfen die Airlines auch mit Notfallsets, die eine Grundausstattung enthalten.
  • Zu beachten ist, dass Flugverspätungen und Gepäckverlust jedenfalls dann, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde, auch einen Reisemangel der Pauschalreise darstellen können. Dann kann neben der Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. der Fluggastrechteverordnung ggf. vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangt werden.

Was raten wir Ihnen in allen Fällen?

  1. Seien Sie rechtzeitig am Flughafen - orientieren Sie sich dabei an den Angaben des jeweiligen Flughafenbetreibers auf dessen Webseite. Teilweise werden online live Wartezeiten angezeigt. Seien Sie in Köln und Düsseldorf mindestens 2,5 - 3 Stunden vor Abflug am Flughafen und verzichten Sie soweit möglich auf Aufgabegepäck. Sammeln Sie Beweise für ihre Ankunftszeit am Flughafen (z.T. Namen und Kontaktdaten von Mitreisenden in der Schlange notieren, Fotos aufnehmen (deren Meta-Daten enthalten die Uhrzeit), Ticket vom Parkautomat aufheben etc.).
  2. Holen Sie beim Ansprechpartner der Airline Informationen zur Sachlage ein. Wenn auf der Webseite eines Flughafenbetreibers, einer Fluggesellschaft oder eines Flughafens Informationen und Begründungen gegeben werden, machen Sie einen Screenshot oder drucken Sie den Beitrag aus.
  3. Werden Sie aktiv! Melden Sie sich bei Zeitnot beim Flughafenpersonal melden und drängen Sie auf eine zeitlich bevorzugte Abfertigung. Wer seinen Flug verpasst hat, weil er brav zu lange in einer Schlange vor dem Schalter gewartet hat, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen, weil er sich eine Mitschuld am Verpassen des Fluges vorwerfen lassen muss (so jedenfalls argumentierte das Amtsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 16.12.2014, Az. 42 C 9584/14).
  4. Lassen Sie sich den Grund und die Dauer der Verspätung vor Ort bestätigen, idealerweise von einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft oder am Infoschalter des Flughafens. Notieren Sie die Vor- und Zunamen der Mitarbeiter mit denen Sie sprechen.
  5. Sammeln Sie vor Ort Beweise für die chaotischen Zustände und Verspätungen – lassen Sie sich von Mitreisenden Namen und Kontaktdaten geben, lassen Sie sich von Flughafenmitarbeitern oder Crews Verspätungen (idealerweise unter Angabe der Gründe) schriftlich bestätigen, kontaktieren sie ohne Verzögerung per E-Mail die Fluggesellschaft und/oder den Flughafen, und machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen.
  6. Sammeln Sie die Belege für alle Ihre zusätzlichen Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten, Taxikosten etc.
  7. Bei Pauschalreisen: Kontaktieren Sie zusätzlich unverzüglich Ihren Reiseveranstalter und fordern Sie diesen auf Abhilfe zu schaffen.

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