Der BGH (Urteil vom 17.11.2020 – VI ZR 569/19) entschied, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls grundsätzlich nicht verpflichtet sei, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherers möglichst gering zu halten.

Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) berichtet:

„Versuche von Sachverständigen hatten gezeigt, dass in speziellen Fällen Geschwindigkeitsmesswerte ausgegeben werden, die die Verkehrsfehlergrenzen verletzen, insbesondere auch zu Ungunsten des Betroffenen.

„Die DUH enthüllte im Januar 2016 erstmals die rechtswidrige Abschaltung einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung bei Mercedes, und mittlerweile bei allen untersuchten Herstellern von Diesel-Pkw. Fiat/Chrysler deaktiviert bereits unter +19 Grad Celsius, Opel, Daimler (Mercedes A-/B-Klasse), Porsche und Renault bei unter +17 Grad Celsius und Daimler (ab C-Klasse) bei unter + 10 Grad Celsius. Hierbei handelt es sich eindeutig um illegale Abschalteinrichtungen“

Das OLG Stuttgart (Urteil vom 11.12.2019 – 9 U 3/19) hat entschieden:

„Als Vermögensschaden im Rahmen von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist grundsätzlich der Differenzschaden in Form des negativen Interesses zu ersetzen […] Besteht die unerlaubte Handlung in der Verleitung zu einem ungewollten Vertrag kann der Geschädigte zunächst die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen […] Er kann allerdings nach seiner freien Wahl statt der Rückabwicklung des Vertrages wahlweise den Vertrag bestehen lassen und Ersatz des durch die unerlaubte Handlung bedingten Mehraufwands verlangen. Das geschieht bei einem Kaufvertrag in der Weise, dass der Geschädigte so behandelt wird, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen.“

Die Tageschau berichtet:

„Nach Funden bei diversen Diesel-Modellen mehren sich nun auch bei einem Audi mit Benzin-Motor Indizien für eine illegale Abschalteinrichtung. Interne VW-Unterlagen erhärten den Verdacht. Recherchen des SWR legen den Verdacht nahe, dass auch Benzinmotoren vom Abgasskandal betroffen sein könnten. Dem SWR liegt exklusiv ein aktuelles Gerichtsgutachten vor, das für einen Audi Q5 TFSI 2.0 (Euro 6), Baujahr 2015, angefertigt wurde. Hintergrund ist eine Klage gegen Audi vor dem“ LG Offenburg (4 O 159/17). „Dabei stellte sich heraus, dass sich die Abgaswerte deutlich veränderten, wenn vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde […] Wenn sich die Reifen eines Fahrzeugs drehen wie auf einem Rollenprüfstand, aber das Lenkrad nicht bewegt wird, geht das Fahrzeug davon aus, dass es gerade einem Abgastest unterzogen wird“

Zum Seitenanfang