Der EuGH (Urteil vom 09.07.2020 – C-343/19) hat entschieden:

„Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass sich der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in einem Fall, in dem Fahrzeuge von ihrem Hersteller [VW] in einem Mitgliedstaat [D] rechtswidrig mit einer Software ausgerüstet worden sind, die die Daten über den Abgasausstoß manipuliert, und danach bei einem Dritten in einem anderen Mitgliedstaat [A] erworben werden, in diesem letztgenannten Mitgliedstaat [A] befindet.“

Das AG Marburg (Beschluss vom 16.06.2020 – 9 C 891/19 (81)) hat entschieden:

„Die Beklagtenseite wird vom Gericht gemäß § 139 ZPO darauf hingewiesen, dass die Einrede der Verjährung wohl ins Leere geht, da vorliegend nicht die Regelverjährung von 3 Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB einschlägig sein dürfte, sondern die Verjährung gemäß § 852 BGB von 10 Jahren.“

Abgasskandal 2.0

Das LG Dortmund (Urteil vom 28.08.2020 – 4 O 53/20) hat sich der Entscheidung des LG Düsseldorf (Urteil vom 31.07.2019 – 7 O 166/18) angeschlossen und festgestellt, dass die Audi AG verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen, für Schäden, die daraus resultieren, dass die Audi AG in den Motor, Typ EA189 des Audi A4 eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung in der Form einer Software eingebaut hat, in Gestalt einer Funktion, welche durch Bestimmung der Außentemperatur, die Parameter der Abgasbehandlung so verändert, dass die Abgasnachbehandlung außerhalb eines Temperaturfensters von 17 °C bis 33 °C reduziert wird (sogenanntes Thermofenster).

Coronavirus und Reiserecht

Die aktuellen Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen weltweiten Reisebeschränkungen stellen zahlreiche Reisende vor die Frage, ob die von ihnen geplante Reise überhaupt durchgeführt oder – für den Fall, dass aufgrund der vielfach bestehenden Unsicherheiten von dem Wunsch, zu verreisen, vorerst Abstand genommen wird – storniert werden kann und welche Kosten hiermit gegebenenfalls verbunden sind.

Coronavirus und Arbeitsrecht

Wir sind auch während der Krise für Sie da!

Die aktuelle Krise durch das neuartige Coronavirus und die damit verbundenen Einschränkungen für das öffentliche Leben haben auch dramatische Auswirkungen auf alle Bereiche der Wirtschaft unseres Landes und weltweit. Diese Auswirkungen schlagen sich ganz unmittelbar auf die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und die bestehenden Arbeitsverhältnisse nieder. Nicht immer muss es sich dabei auch um negative Auswirkungen wie Kurzarbeit oder sogar Kündigungen handeln. Einige Wirtschaftszweige verzeichnen erhebliche Zuwächse und es muss Mehrarbeit geleistet werden.

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