Schleudertrauma oder 100 EUR pro Tag

Das Landgericht Koblenz (Urteil vom 09.12.2014 – 6 S 274/14) fasste die Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs des Geschädigten zusammen und urteilte ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 EUR pro Tag aus:

Auch bei einer nur sehr geringen Geschwindigkeitsänderung von etwa 7 km/h kann bei einem Seitenaufprall eine HWS-Distorsion als erwiesen angesehen werden, wenn der Verletzte die Beschwerden glaubhaft geschildert, die erstbehandelnde Ärztin einen Muskelhartspann mit Druckschmerz und eine Steilstellung der Halswirbelsäule diagnostiziert und der medizinische Gutachter nach Auswertung der Umstände den typischen Befund einer leichten bis mittelschweren HWS-Distorsion vorgefunden hat. Hier war der Geschädigte für 5 Tage, vom 11.10.2010 bis 15.10.2010, krankgeschrieben. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände hielt die Kammer danach ein Schmerzensgeld von 500 EUR für angemessen.

Hier ist besonders, dass es dem Kläger gelang, mit einem hausärztlichen Attest einen Schmerzensgeldanspruch zu begründen. Zudem zeigen die Entscheidungsgründe des Urteils auf, dass nicht nur die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung, sondern auch die Blickrichtung oder Sitzposition des Geschädigten im Zeitpunkt der Kollision entscheidend sein können.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an unseren Verkehrsrechtler, Herrn RA Volker Weingran.

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