Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 19.11.2018 – 8 U 139/18) hat die besonderen Anforderungen an eine die Leistungspflicht des Versicherers bedingungsgemäß beendende Mitteilung in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) betont und entschieden, dass der Versicherer eine nachvollziehbare Begründung geben muss, wenn er aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht mehr zahlen will.