54. Deutschen Verkehrsgerichtstag
Wir haben am 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen
und Euch/Sie im Arbeitskreis VI vertreten. Es ging um die Frage, ob ein Dashcam-Video ein zulässiges Beweismittel ist. Die Antwort lautet: „jein“. Die Empfehlungen des VI. Arbeitskreises findet Ihr/finden Sie hier: