OFFENBARUNGSPFLICHT VS. BAGATELLE

Wenn ein Kfz verkauft werden soll, stellt sich unweigerlich die Frage, ob dieses als „unfallfrei“ beworben werden kann, was einen Preisvorteil verspräche.

abei spielen die Art und Schwere eines möglichen Vorschadens eine entscheidende Rolle, denn offenbarungspflichtig ist ein Schaden, wenn er nicht mehr als „Bagatellschaden“ einzustufen ist. Solche Schäden bilden die Grenze.

Den vollständigen Artikel von Volker Weingran können Sie hier lesen: PDF zum Download

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